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Satzung

1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "BVB Freunde Ennigerloh" und hat seinen Sitz in Ennigerloh.

2. Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung der Geselligkeit mit Ziel Borussia Dortmund zu unterstützen.

3. Mitgliedschaft
a) Erwachsene Mitglieder über 18 Jahre

b) Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

c) Schülermitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzungen an.

Die Mitgliedschaft erlischt      a) durch Tod
                                              b) durch Austritt. Dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
                                              c) durch Ausschluss seitens des Vorstandes bei vereinsschädigen Verhaltens und wenn Beiträge und andere Zahlungsverpflichtungen 1 Monat rückständig sind. Der                                                   Ausschluss bedarf einer Mehrheit des Vorstandes nach Anhörung des Mitglieds.

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht an den Jahreshauptversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und vom 18. Lebensjahr ab das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat nur eine Stimme die es nur persönlich abgeben kann.

Die Mitglieder haben die in der Versammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen jährlich bis zum 1. Juli des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen. Mitglieder zahlen den vollen Beitrag, Jugendliche haben die Hälfte des jährlichen Beitrages zu zahlen. Vereinsmitglieder über 70 Jahre und Schüler bis 14 Jahre zahlen keinen Beitrag.

5. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.

6. Die Mitglieder
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt, wovon nach Ablauf des Jahres turnusmässig Mitglieder auscheiden.

Wiederwahl ist zulässig.

Alle Vorstandsmitglieder werden mit einfacher Mehrheit von der Versammlung gewählt.

Der Vorstand besteht aus     dem / der 1. und 2. Vorsitzende (n)
                                           dem / der Geschäftsführer (in)
                                           dem / der 1. und 2. Kassierer (in)
                                           dem Beisitzer (in)

Bei Erweiterung des Vorstandes haben alle gewählten Vorstandsmitglieder Stimmrecht.

7. Jahreshauptversammlung
Alljährlich findet eine ordentliche Jahreshauptversammlung nach Abschluss der Bundesliga statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand eingeladen werden. Die Einladung erfolgt schriftlich und muß 14 Tage vorher zur Kenntnis gebracht werden. Anträge zur Versammlung müssen 7 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht und begründet sein.

Der Jahreshauptversammlung obliegen:

a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenprüfer.

b) Entlastung des gesamten Vorstandes

c) Wahl des Vorstandes bzw. Ersatzwahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder.

d) Wahl des / der Kassenprüfer (s)

Die Kassenprüfer dürfen den Vorstand nicht angehören- Wiederwahl is zulässig.

8. Kassenprüfung
Die Kassenprüfung des abgelaufenden Geschäftsjahres erfolgt alljährlich.

9. Vereinsvermögen
Zur Bestreitung des Aufwandes für die Zwecke des Vereins dienen die Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen.

10. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

11. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufene ausserordentliche Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Verwendung des vorhandenen Vereinsvermögen erfolgt bei Auflösung des Vereins nach Beschluss der Versammlung zu wohltätigen Zwecken.

 

Ennigerloh, den 15.03.2003

gez. Der Vorstand